Mehrerlöse aus Anteilsverkäufen 

Gesellschaften mit vorwiegend in Italien gelegenen Immobilienvermögen.

© Photo: Freepik

Eine im Haushaltsgesetz 2023 enthaltene Bestimmung sieht vor, dass Mehrerlöse, die von nicht in Italien ansässigen Personen bei der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften erzielt werden, in Italien besteuert werden, wenn mehr als die Hälfte des Wertes der Gesellschaft direkt oder indirekt auf in Italien gelegene Immobilien entfällt, ausgenommen Immobilien, die als Handelswaren gelten oder direkt gewerblich für die Unternehmenstätigkeit genutzt werden. 

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