Beitrag für den Ankauf von Elektro- und Hybridfahrzeugen

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Der Beitrag für den Ankauf von Elektro- und Hybridfahrzeugen wird nun auch für die Jahre 2021 bis 2026 gewährt; der entsprechende Fonds im Sinne von Art. 1 Abs. 1057 Gesetz 145/2018 wurde neu dotiert.